Verwendung von pyrotechnischen Artikeln zum Jahreswechsel

Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl ersucht die Bevölkerung um Zurückhaltung bei der Verwendung von Knall- und Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht und macht darauf aufmerksam, dass nur Feuerwerksscherzartikel (Kategorie F1) grundsätzlich keiner Beschränkung unterliegen. Die Verwendung solcher Artikel ist jedoch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen Weiterlesen…

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