Aktuelle Volksbegehren
Von Montag, 31. März bis einschließlich Montag, 7. April 2025 kann in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht genommen werden und ihre Zustimmung zu einem oderer mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren KEINE Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Unterstützungserklärung für die Einbringung von Volksbegehren:
Für die Abgabe von Unterstützungserklärungen können Sie jederzeit vor Ort das Team der Gemeindestube kontaktieren bzw. online via oesterreich.gv.at (Vorraussetzung qualifizierte eletronische Signatur: ID Austria oder EU Login)!