Heizkostenzuschuss – ist beantragbar!

Veröffentlicht von ottenschlag am

Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden. 

Die Landesregierung hat für, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.

Die Antragstellung kann vom 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 erfolgen.

Das Formular finden Sie hier!

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