Kundmachung örtliches Raumordnungsprogramm
15. Änderung – Entwurf
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ottenschlag beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in der Katastralgemeinde Ottenschlag abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
von 13.08.2021 bis 24.09.2021 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Kundmachung örtliches Raumordnungsprogramm
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.