MUSTERUNG 2009

Die Musterungsfeier fand am Donnerstag, den 26.02.2009 im GH Völker statt.

 
Sitzend: Christian WALTER, Neuhof, Andreas Schöller, Jungschlag, Michael Winkler, Endlas 
Stehend: Vizebgm. Karl Mörth, Dominik Lagler, JungschlagRoman Führer, Jungschlag, Sascha Wagner,
Ottenschlag


 

Musterung, Bundesheer, Zivildienst

Was ist die Musterung?

Ab deinem 17. Geburtstag bist du wehrpflichtig. Zur Stellung wirst du in dem Kalenderjahr einberufen, in welchem du das 18. Lebensjahr vollendest. Vier bis sechs Wochen vor der Stellung wirst du vom Bundesheer schriftlich über den Termin verständigt. Bei der Stellung wird die körperliche und geistige Eignung für den Wehrdienst festgestellt.

Die Stellung erfolgt beim

Militärkommando Tirol
Stellungskommando
General-Eccher-Straße 2
6020 Innsbruck

und dauert 1 1/2 Tage. Am Ende der Stellung erhältst du die Tauglichkeitsbescheinigung. Bist du tauglich, kannst Du dich für eine der folgenden Möglichkeiten entscheiden: Bundesheer, Zivildienst oder Auslandsdienst.

Bundesheer

Nach Abschluss der Lehre bzw. schulischen Ausbildung musst du jederzeit mit dem Einberufungsbefehl rechnen. Aufschub für eine weitere schulische oder berufliche Ausbildung wird grundsätzlich nicht mehr gewährt. Informiere dich bei den Beratungsstellen.

Die Haupteinrückungstermine sind üblicherweise im Jänner, April, Juli und Oktober.

Wünsche bezüglich Ort und Zeit der Einberufung sowie des Einsatzbereiches können bereits bei der Stellung vorgebracht werden. Die Einsatzbereiche sind sehr vielfältig.

Information und Beratung zu Bundesheer und Stellung

  • Verteidigungsministerium
    Stellung, Einberufung, Adressen der Kasernen in Tirol, Leitfaden, etc.
  • Militärkommando Tirol
    General-Eccher-Straße 2
    Stabsabteilung 5
    Tel: 0512/ 3317-0

Zivildienst

Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Die Zivildiensterklärung solltest du innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Tauglichkeitsfeststellung eingeschrieben an das örtlich zuständige Militärkommando, Ergänzungsabteilung schicken. Die Antragsfrist endet zwei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls, dieses Datum ist dir jedoch nicht genau bekannt!

In den darauffolgenden Wochen erhältst du dann vom Innenministerium ein Schreiben, in dem deine Zivildienstpflicht bestätigt wird.

Stehst du zur Zeit der Musterung (genauer: am 1. Jänner des Musterungsjahres) in einem Ausbildungsverhältnis, kannst du zur Beendigung dieser Ausbildung um Aufschub ansuchen. Ein weiterer Aufschub über dieses Ausbildungsverhältnis hinaus, wird grundsätzlich nicht mehr gewährt. Informiere dich darüber bei den Beratungsstellen.

Der Zivildienstbeginn ist jeweils Februar, Juni und Oktober. Der Zivildienst dauert 9  Monate. Ab dem siebten Monat erhältst du 10 - 12 Tage Dienstfreistellung.

Erkundige dich über Zuweisung zum Zivildienst, finanzielle Ansprüche und Aufschub bei:

Zivildienstberatung und Infostellen in Tirol und Österreich:

Zivildienstserviceagentur
1040 Wien, Paulanergasse 7-9, Postfach 42
Tel.: 01/585 47 09-5859
Mo-Do: 9:00 - 15:00 Uhr, Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
www.zivildienst.gv.at

Plattform der Zivildiener - Tirol
c/o Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA)

Journaldienst: Do 17 - 19 Uhr, Mag. Peter HELFER
während der Bürozeiten: Christof FEDERSPIEL
Südtirolerplatz 14-16, 6010 Innsbruck (vis-à-vis Bahnhof)
Tel 0512 / 59 777 - 102
Fax: 0512 / 59 777 - 115
tirol@gpa.at

Plattform der Zivildiener - Österreich
www.zivildienst.at