Musterung, Bundesheer, Zivildienst
Ab deinem 17. Geburtstag bist du wehrpflichtig. Zur
Stellung wirst du in dem Kalenderjahr einberufen, in welchem
du das 18. Lebensjahr vollendest. Vier bis sechs Wochen vor
der Stellung wirst du vom Bundesheer schriftlich über den
Termin verständigt. Bei der Stellung wird die körperliche
und geistige Eignung für den Wehrdienst festgestellt.
Die Stellung erfolgt beim
Militärkommando Tirol
Stellungskommando
General-Eccher-Straße 2
6020 Innsbruck
und dauert 1 1/2 Tage. Am Ende der Stellung erhältst du
die Tauglichkeitsbescheinigung. Bist du tauglich, kannst Du
dich für eine der folgenden Möglichkeiten entscheiden:
Bundesheer, Zivildienst oder Auslandsdienst.

Nach Abschluss der Lehre bzw. schulischen Ausbildung
musst du jederzeit mit dem Einberufungsbefehl rechnen.
Aufschub für eine weitere schulische oder berufliche
Ausbildung wird grundsätzlich nicht mehr gewährt. Informiere
dich bei den Beratungsstellen.
Die Haupteinrückungstermine sind üblicherweise im Jänner,
April, Juli und Oktober.
Wünsche bezüglich Ort und Zeit der Einberufung sowie des
Einsatzbereiches können bereits bei der Stellung vorgebracht
werden. Die Einsatzbereiche sind sehr vielfältig.
Information und Beratung zu Bundesheer und Stellung
-
Verteidigungsministerium
Stellung, Einberufung, Adressen der Kasernen in Tirol,
Leitfaden, etc.
- Militärkommando Tirol
General-Eccher-Straße 2
Stabsabteilung 5
Tel: 0512/ 3317-0

Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Die
Zivildiensterklärung solltest du innerhalb von sechs
Monaten nach der ersten Tauglichkeitsfeststellung
eingeschrieben an das örtlich zuständige Militärkommando,
Ergänzungsabteilung schicken. Die Antragsfrist endet zwei
Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls, dieses Datum ist
dir jedoch nicht genau bekannt!
In den darauffolgenden Wochen erhältst du dann vom
Innenministerium ein Schreiben, in dem deine
Zivildienstpflicht bestätigt wird.
Stehst du zur Zeit der Musterung (genauer: am 1.
Jänner des Musterungsjahres) in einem
Ausbildungsverhältnis, kannst du zur Beendigung dieser
Ausbildung um Aufschub ansuchen. Ein weiterer Aufschub über
dieses Ausbildungsverhältnis hinaus, wird grundsätzlich
nicht mehr gewährt. Informiere dich darüber bei den
Beratungsstellen.
Der Zivildienstbeginn ist jeweils Februar, Juni und
Oktober. Der Zivildienst dauert 9 Monate. Ab dem siebten
Monat erhältst du 10 - 12 Tage Dienstfreistellung.
Erkundige dich über Zuweisung zum Zivildienst,
finanzielle Ansprüche und Aufschub bei:
Zivildienstberatung und Infostellen in Tirol und
Österreich:
Zivildienstserviceagentur
1040 Wien, Paulanergasse 7-9, Postfach 42
Tel.: 01/585 47 09-5859
Mo-Do: 9:00 - 15:00 Uhr, Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
www.zivildienst.gv.at
Plattform der Zivildiener - Tirol
c/o Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA)
Journaldienst: Do 17 - 19 Uhr, Mag. Peter HELFER
während der Bürozeiten: Christof FEDERSPIEL
Südtirolerplatz 14-16, 6010 Innsbruck (vis-à-vis Bahnhof)
Tel 0512 / 59 777 - 102
Fax: 0512 / 59 777 - 115
tirol@gpa.at
Plattform der Zivildiener - Österreich
www.zivildienst.at |